Wie werden die Kosten gedeckt, wenn man Grundsicherung oder Sozialleistungen bezieht?
Wenn eigenes Einkommen – zum Beispiel eine geringe Rente oder gar kein eigenes Einkommen – nicht ausreicht, um die Kosten einer Senioren-WG zu bezahlen, übernimmt das Sozialamt einen Teil oder sogar den Großteil der Ausgaben. Die Kosten setzen sich in der Regel aus Unterkunft (Miete), Betreuung/Haushaltskosten und Pflegekosten zusammen.
Die Finanzierung erfolgt dann über drei Bausteine:
1. Pflegekasse
Je nach Pflegegrad zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die ambulante Pflege (z. B. bei PG 3 rund 1.431 €). Dieser Betrag geht direkt an den Pflegedienst.
2. Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung (§ 41 SGB XII)
Sie deckt den Lebensunterhalt und die Unterkunftskosten (Miete, Nebenkosten, Verpflegung), wenn die Rente nicht ausreicht.
3. Hilfe zur Pflege (§ 61 SGB XII)
Sie springt ein, wenn nach Abzug der Pflegekassenleistung und der eigenen finanziellen Mittel noch Pflege- oder Betreuungskosten offenbleiben.
Beispiel: Finanzierung bei Pflegegrad 3 und Grundsicherung
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Kostenart |
Betrag |
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Gesamtkosten WG (Miete + Pflege + Betreuung) |
3.200 € |
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Pflegekasse zahlt (Sachleistung PG 3) |
– 1.431 € |
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Eigenrente (z. B. 1.000 €) |
– 1.000 € |
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Restbetrag |
= 769 € |
Dieser Restbetrag wird durch Grundsicherung / Hilfe zur Pflege übernommen.
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