Wo stelle ich den Antrag?
Der Antrag auf Hilfe zur Pflege wird beim zuständigen Sozialamt gestellt – und zwar am Wohnort der antragstellenden Person.
Je nach Bundesland heißt die zuständige Stelle:
- Sozialamt / Amt für Soziales
- Seniorenamt / Fachbereich Hilfe zur Pflege
- Bezirksamt (in Städten wie Berlin)
Der Antrag kann schriftlich eingereicht oder persönlich abgegeben werden. Viele Ämter akzeptieren auch formlose Anträge, z. B. per Brief mit dem Satz: „Hiermit beantrage ich Hilfe zur Pflege ab dem [Datum].“ – die Unterlagen können dann nachgereicht werden.
Mittlerweile haben Sie sogar teilweise die Möglichkeit diesen Antrag online zu stellen.
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