Wann müssen Kinder oder andere Unterhaltspflichtige zahlen?
Grundsätzlich gilt seit 2020 das „Angehörigen-Entlastungsgesetz“:
Kinder müssen nur zahlen, wenn ihr eigenes Einkommen über 100.000 € brutto pro Jahr liegt.
- Liegt das Einkommen darunter, werden Kinder nicht herangezogen – auch nicht für Zuzahlungen zur Pflege oder Unterkunft.
- Das Sozialamt fordert dafür in der Regel nur eine Selbstauskunft, keine vollständige Offenlegung aller Unterlagen.
Ehepartner des Pflegebedürftigen werden allerdings immer zuerst berücksichtigt, bevor Kinder einspringen müssten.
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