Wo stelle ich den Antrag?

Steuerfristen sicher im Griff

Der Antrag auf Hilfe zur Pflege wird beim zuständigen Sozialamt gestellt – und zwar am Wohnort der antragstellenden Person.

Je nach Bundesland heißt die zuständige Stelle:

  • Sozialamt / Amt für Soziales
  • Seniorenamt / Fachbereich Hilfe zur Pflege
  • Bezirksamt (in Städten wie Berlin)

Der Antrag kann schriftlich eingereicht oder persönlich abgegeben werden. Viele Ämter akzeptieren auch formlose Anträge, z. B. per Brief mit dem Satz: „Hiermit beantrage ich Hilfe zur Pflege ab dem [Datum].“ – die Unterlagen können dann nachgereicht werden.
Mittlerweile haben Sie sogar teilweise die Möglichkeit diesen Antrag online zu stellen.

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