Wie werden die Kosten in einer WG gedeckt, wenn man selbst bezahlt?

Steuerfristen sicher im Griff

Die Kosten setzen sich üblicherweise zusammen aus:

1. Pflegekassenanteil (Sachleistungen je Pflegegrad)
→ wird direkt an den ambulanten Pflegedienst gezahlt

2. Eigenanteil für Unterkunft, Verpflegung und Betreuung
→ wird vom Bewohner / Angehörigen bezahlt

3. Zusätzliche Entlastungsleistungen (125 € monatlich) können eingesetzt werden

 

Beispielrechnung für Pflegegrad 3:

Kostenart

Betrag

Pflegekassenanteil (Sachleistung PG3)

1.431 €

Monatliche Gesamtkosten (z. B. Miete + Betreuung + Pflege)

3.200 €

Eigenanteil

ca. 1.769 €

Falls der Eigenanteil zu hoch ist, kann Hilfe zur Pflege vom Sozialamt beantragt werden, sofern die Vermögensfreigrenze nicht überschritten wird. Sollte Vermögen vorliegen, muss dies vorrangig zur Begleichung der Pflegekosten eingesetzt werden. Sobald das Vermögen ausgeschöpft ist, kann der Antrag auf Hilfe zur Pflege beim zuständigen Sozialamt gestellt werden.

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