Was ist ein Pflegegrad?
Ein Pflegegrad beschreibt, wie stark jemand in seiner Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Er wird durch den Medizinischen Dienst (MDK) nach einem Begutachtungsverfahren festgestellt.
Sollte jemand keine Pflegeversicherung haben, übernimmt das zuständige Amt die analoge Pflegegradfeststellung.
| Pflegegrad | Beschreibung | Monatliche Sachleistungen (ambulante Pflegekasse) |
| PG 1 | Geringe Beeinträchtigung | keine Sachleistung |
| PG 2 | Erhebliche Beeinträchtigung | ca. 760 € |
| PG 3 | Schwere Beeinträchtigung | ca. 1.431 € |
| PG 4 | Schwerste Beeinträchtigung | ca. 1.778 € |
| PG 5 | Härtefall | ca. 2.200 € |
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